Einlagensicherung
Dem Thema der Einlagensicherung sollten Anleger vor der Kontoeröffnung Aufmerksamkeit schenken. Nicht nur die Pleiten der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers sowie der isländischen Kaupthing Bank haben die Bedeutung der Einlagensicherung deutlich gemacht.
Was ist Einlagensicherung?
Mit einer Einlagensicherung hat der Kunde auch bei einer Zahlungsunfähigkeit seiner Bank einen Rückzahlungsanspruch für seine dort eingelegten Gelder.
Für welche Einlagen greift die Einlagensicherung?
- Sichteinlagen (Tagesgeld und Girokonten)
- Termineinlagen (Termingeld und Festgeld)
- Spareinlagen (alle Sparguthaben)
- Auf den Namen lautende Sparbriefe
Die Einlagensicherung gilt NICHT für Zertifikate, Schuldverschreibungen und Wertpapiere.
Folgende Regelungen gibt es zur Einlagensicherung:
Gesetzliche Einlagensicherung
Für alle in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Geldinstitute ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung Pflicht. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernimmt diesen gesetzlich vorgeschrieben Schutz und garantiert die Rückzahlung von Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Anleger und Bank. Bei Gemeinschaftkonten gilt die Grenze pro Gläubiger für seinen Anteil. Die Auszahlungsfrist beläuft sich maximal auf 30 Arbeitstage. Leistungen Dritter für den eingetretenen Vermögensverlust im Entschädigungsfall mindern den Anspruch aus der gesetzlichen Einlagensicherung. (www.edb-banken.de)
Institutssicherung von Sparkassen und Volksbanken
Bei Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der genossenschaftlichen Finanzgruppe gilt das Solidarprinzip. Dies bedeutet, kommt ein Mitglied in Schwierigkeiten, helfen ihm die anderen: Bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Instituts steht die jeweilige Gemeinschaft füreinander ein. Die gesamten Einlagen sind so in unbegrenzter Höhe über die Institutssicherung abgesichert.
Banken mit institutssichernden Einrichtungen sind von der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung befreit.
Die Sparkassen-Finanzgruppe umfasst Sparkassen, Landesbankkonzerne und Landesbausparkassen.
(Haftungsverbund: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, www.dsgv.de)
Zur genossenschaftlichen Finanzgruppe gehören Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken und Sparda-Banken sowie kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken und sonstiges Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.
(Haftungsverbund: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, www.bvr.de)
Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB)
Freiwillig sichern über 170 private Banken die Einlagen ihrer Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung ab. Die Kundeneinlagen werden bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert. Maßgeblich ist dabei der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss. In drei Stufen ist eine Absenkung der Grenze geplant: ab 01. Januar 2015 beläuft sich die Grenze für die Haftung auf 20 Prozent, ab 01. Januar 2020 auf 15 Prozent und ab 01. Januar 2025 auf 8,75 Prozent.
Laut Bankenbundesverband beträgt die niedrigste Sicherungsgrenze heute 1,5 Millionen und ab 2025 pro Kunde 437.500 Euro. (www.bankenverband.de).
Beispiel: Bei der ING-DiBa AG sind laut eigener Aussage die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu 1,35 Milliarden Euro pro Kunde abgesichert. Ab 2025 würde der Haftungsbetrag nach heutigem Stand auf 394,63 Millionen Euro je Kunde sinken.
Für neu aufgenommene Institute beträgt die Einlagensicherung jedoch nur 250.000 Euro pro Kunde bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres der Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Ein solches neues Mitglied im Fonds ist beispielsweise die Bank of Scotland.
Einlagensicherung ausländischer Banken in EU-Staaten (gemäß den EU-Richtlinien)
Nach einer EU-Richtlinie müssen alle Banken in EU-Staaten seit 2011 eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro aufweisen.
Beispiel: Bei MoneYou – einem Online-Anbieter von Tages- und Festgeld, der zur niederländischen ABN AMRO Bank gehört – ist das Geld pro Sparer in Deutschland bis zu 100.000 Euro gesichert. Eine weitere freiwillige Sicherung gibt es nicht.
Die Bank of Scotland ist Mitglied im gesetzlichen britischen Einlagensicherungsfonds. Somit sind bis zu 85.000 Britische Pfund (etwa 100.000 Euro) gesichert. Zudem ist die Bank of Scotland Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Da die Bank neues Mitglied ist, werden die Einlagen bis maximal 250.000 Euro gesichert.
Auf dem deutschen Markt gibt es zudem viele türkische Banken mit Tochtergesellschaften, deren Sitz in EU-Ländern sind und die somit der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro unterliegen:
Akbank, Credit Europe Bank, DHB Bank und GarantiBank mit Sitz in den Niederlanden,
DenizBank und VakifBank mit Sitz in Österreich sowie Oyak Anker Bank und Ziraat Bank mit Hauptsitz in Deutschland, Frankfurt am Main. (Neben der gesetzlichen Sicherung unterliegen diese beiden Banken auch der freiwilligen Absicherung im BdB).
Möglich ist jedoch, dass die Abwicklung im Entschädigungsfall bei einer Bank mit Sitz im EU-Ausland problematischer abläuft als in Deutschland.
Anleger sollten die Sicherungsgrenzen pro Institut mit ihren Kapitalanlagen nicht überschreiten.



